Erste Hilfe ist gesetzliche Pflicht!
Das Einzige, was man in der Ersten Hilfe falsch machen kann, ist nichts zu tun. Jede Maßnahme, die ein Ersthelfer unternimmt, erhöht die Überlebenschancen des Patienten.
Starke Blutung, stabile Seitenlage, Verbrennungen, Einbrechen am Eis, Herzinfarkt....
hier geht's es zu den TIPPS des Roten Kreuzes >>> ERSTE HILFE TIPPS
Allgemeines, zu Bedenkendes & Bedenkliches
Nur 28 Prozent der österreichischen Bevölkerung würden „auf jeden Fall“ erste Hilfe leisten, 32 Prozent „eher doch“ (Quelle: Market 2006). In Wirklichkeit sind diese Zahlen - fragt man Rettungssanitäter und Notärzte - jedoch deutlich geringer. Das Rote Kreuz in Österreich geht von ca. zehn Prozent aus, die auf der Straße stehen bleiben würden, um tatsächlich jemand anderem zu helfen. In der Realität muss man zumeist einem Angehörigen (die eigenen Eltern oder Kinder) oder Bekannten (Freund, Sport- oder Arbeitskollegen) helfen, denn die meisten Notfälle passieren im familiären und häuslichen Umfeld. Die Notfälle, bei denen zum Beispiel Einsatzkräfte des Roten Kreuzes zum Einsatz kommt sind – anders als man es sich wahrscheinlich erwartet - zu 80 Prozent so genannte interne Notfälle, also Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder auch Schlaganfälle und nur zu 15 Prozent Unfälle. Ähnlich ist es bei der Bergrettung.
Erste Hilfe ist Pflicht
Ein Knall, gleich darauf ein zweiter - ein Kind liegt blutend auf der Straße, ein offenbar geschockter Lenker bleibt in seinem Auto sitzen. Mehrere Passanten haben den Unfall beobachtet. Das Kind blutet stark, doch niemand der Umstehenden hilft. Man will sich keine Probleme einhandeln. Lieber das Unfallopfer nicht anrühren, wer etwas falsch macht, macht sich möglicherweise sogar strafbar. "Niemand kann für einen schlecht angelegten Verband zur Verantwortung gezogen werden", sagt Oberarzt Christian Feinböck vom Österreichischen Roten Kreuz. "Wer aber bei einem Unglücksfall nicht die notwendige Hilfe leistet, macht sich strafbar."
Nichts tun schlimmer als Fehler zu machen
Das Schlimmste sei es, nichts zu tun. Feinböck: "Wenn jemand einen Kreislaufstillstand hat, und keine Erste Hilfe geleistet wird, stirbt derjenige." Zuzusehen, wie zum Beispiel jemand verblutet, ist kriminell. "Wer bei einem Unglücksfall nicht die notwendige Hilfe leistet, macht sich nach dem §95 des Strafgesetzbuchs wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar", so Feinböck. Eine Ausnahme sei bei Gefahr für Leib und Leben des Helfers gegeben. Wer einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat, weiß, was er in Notfall-Situationen zu tun hat. "Wer tut, was er dort gelernt hat, den wird kein Gericht strafen", sagt Feinböck.
Auffrischungskurse!
Jeder Autolenker muss eine "Unterweisung in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort" besuchen, um seinen Führerschein zu bekommen. Während aber die Fahrpraxis mit jedem Kilometer zunimmt, bleiben die Erste-Hilfe-Kenntnisse oft auf der Strecke. Feinböck: "Wer Auffrischungskurse rechtzeitig besucht, kann im Notfall lebensrettende Hilfe leisten und braucht auch keine Angst davor zu haben."